Schwerpunkte

Ich übernehme vorrangig Verfahren von grund- und menschenrechtlicher Relevanz. Mein Fokus liegt dabei auf dem Recht auf Gewaltfreiheit in sämtlichen Lebensbereichen, auf verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Problemstellungen, dem Asyl- und Fremdenrecht sowie dem Bereich der Freiheitsentziehungen und Freiheitsbeschränkungen.

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Gewaltschutz

Ich berate Sie und vertrete Ihre Interessen als Betroffene von Gewalt mit und ohne Fluchterfahrung, innerhalb und außerhalb der Familie bzw des sozialen Nahraums sowie an sämtlichen Orten von Freiheitsentziehungen. Dabei arbeite ich mit Gewaltschutz- und Opferschutzeinrichtungen zusammen.

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Asyl- und Fremdenrecht

Ich berate und vertrete Sie in Ihrem Asylverfahren nach Bedarf von der Antragsstellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Dabei kooperiere ich mit in diesem Bereich qualifiziert tätigen NGOs und bin auch als Anwältin im Netzwerk AsylAnwalt tätig. Ich berate Sie auch in aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie in Fragen des Staatsbürger*innenschaftsrechts.

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Strafverteidigung

Ich berate Sie und übernehme Ihre Verteidigung in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Strafverfahren.

Nehmen Sie qualifizierte Rechtsberatung in allen Rechtsfragen stets so früh wie möglich, jedenfalls vor der ersten Einvernahme, in Anspruch.