Stellen Sie sich vor, der Schiedsrichter eines Spiels trainiert gleichzeitig das andere Team.
Genau das versteckt sich hinter der geplanten Verstaatlichung der unabhängigen Beratung und Vertretung im Asylbereich, wenn die „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“ („BBU“) geschaffen wird.
Damit droht das Ende der unabhängigen Asylrechtsberatung in Österreich und die weitreichende Isolation Schutzsuchender.
Die Einschränkung des Zugangs zu unabhängiger Rechtsberatung und unabhängiger Rechtsvertretung ist mit dem Recht auf ein faires Verfahren und dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf unvereinbar. Rechtsberatung und Rechtsvertretung dürfen ausschließlich den Interessen der Klient*innen dienen.