AktuellesSarah Kumar2020-06-24T17:22:42+02:00

Aktuelles

LV: Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Asylrecht

13. Juni, 2023|

MORGEN, 14.06.2023, 10.00 – 13.00 Uhr, Uni Graz, Elisabethstraße 50b:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Asylrecht

Die interaktive Lehrveranstaltung „Einführung in das Asylrecht: Theorie und Praxis“ behandelt die innerstaatlichen und internationalen Rechtsgrundlagen, deren Bezüge zum internationalen Menschenrechtssystem sowie aktuelle Fragen und praktische Fälle.

Thomas Becker und ich besprechen mit den Teilnehmer:innen anhand ausgewählter Fälle aktuelle Problemstellungen aus der Praxis der Rechtsberatung und Rechtsvertretung insbesondere im Asylrecht.

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Infoabend Asyl- und Fremdenrecht für Ehrenamtliche

20. April, 2023|

HEUTE, 20.04.2023, 18.00 – 20.00 Uhr, Grünes Haus, Kaiser-Franz-Josef-Kai 70, Graz:

Die Informationsveranstaltung gibt interessierten Ehrenamtlichen einen Einblick in das Asylverfahren, einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeit der Vorabklärung aktueller Fragen und praktischer Probleme.

Entscheidungen: Effektiver Rechtsschutz

27. März, 2023|

Mit am 11.02.2022 mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wies dieses die Schubhaftbeschwerde einer damals von der BBU vertretenen Person ab. Erst am 07.09.2022, sohin fast sieben Monate später, erging die schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses. Meiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde folgend begründete dieser die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses damit, dass aus der rechtsstaatlich gebotenen Pflicht zur Begründung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen auch die Pflicht zu einer möglichst zeitnahen schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung folgt, weil andernfalls der rechtsschutzsuchenden Person effektiver Rechtsschutz verwehrt sein könnte. Im Hinblick auf die lange Zeitspanne zwischen mündlicher Verkündung und schriftlicher Ausfertigung der angefochtenen Entscheidung und der Notwendigkeit einer zeitnahen schriftlichen Ausfertigung in Verfahren hinsichtlich Schubhaftbeschwerden wurde meinem Mandanten ein effektiver Rechtsschutz verwehrt.

(VfGH 28.02.2023, E 2830/2022)

Infoabend Asyl- und Fremdenrecht für Ehrenamtliche

25. Januar, 2023|

MORGEN, 26.01.2023, 18.00 – 20.00 Uhr, Grünes Haus, Kaiser-Franz-Josef-Kai 70, Graz:

Infoabend Asyl- und Fremdenrecht für Ehrenamtliche

Die Informationsveranstaltung gibt interessierten Ehrenamtlichen einen Einblick in das Asylverfahren, einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeit der Vorabklärung aktueller Fragen und praktischer Probleme.

LV: Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Asylrecht

9. Januar, 2023|

HEUTE, 14.00 – 17.00 Uhr, Uni Graz, Elisabethstraße 50b:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Asylrecht

Die interaktive Lehrveranstaltung „Einführung in das Asylrecht: Theorie und Praxis“ behandelt die innerstaatlichen und internationalen Rechtsgrundlagen, deren Bezüge zum internationalen Menschenrechtssystem sowie aktuelle Fragen und praktische Fälle.

Heute besprechen Thomas Becker und ich mit den Teilnehmer:innen anhand ausgewählter Fälle aktuelle Problemstellungen aus der Praxis der Rechtsberatung und Rechtsvertretung insbesondere im Asylrecht.

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Konzipient:in / juristische:r Mitarbeiter:in gesucht

19. November, 2022|

Anforderungen: Sie haben Rechtswissenschaften studiert und verfügen über ausgezeichnete Kenntnisse insbesondere des Verwaltungsverfahrensrechts, des Asyl- und des Fremdenrechts. Beratungs- und Vertretungserfahrung sowie Erfahrung im Verfassen von Schriftsätzen sind von Vorteil. Sie können komplexe Inhalte in einfacher Sprache verständlich vermitteln, sind absolut zuverlässig, arbeiten strukturiert, selbständig und genau und verfügen über ausgezeichnete Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse sowie sehr gute Englischkenntnisse. Weitere Sprachkenntnisse und die Absolvierung des Gerichtsjahrs sind von Vorteil.

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Entscheidungen: Fünfjähriges Mädchen mit eigenen Verfolgungsgründen

16. November, 2022|

Ich habe zuletzt als Verfahrenshelferin ein fünfjähriges, in Österreich geborenes Mädchen aus Afghanistan vertreten, dessen Mutter verstorben war und für welches die Obsorge dem Kinder- und Jugendhilfeträger übertragen worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem Mädchen in der Folge den Status der subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Den Antrag meiner Mandantin auf Zuerkennung des Status der Asylberechtigten wies das Gericht im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass es auch aufgrund ihres geringen Alters keine asylrelevante Verfolgung, etwa aufgrund Verinnerlichung einer „westlichen“ Lebensweise, erkennen könne. Zwar verkenne es die begründeten Befürchtungen, dass sich die Situation in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban deutlich verschlechtern könne, nicht, allerdings seien die weiteren Entwicklungen noch nicht absehbar. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass alle afghanischen Frauen gleichermaßen bloß aufgrund ihres Geschlechts asylrelevanter Verfolgung ausgesetzt wären.

Meine gegen diese Entscheidung an den Verfassungsgerichtshof gerichtete Beschwerde war erfolgreich:

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Vorlesung: Folterverbot

5. Oktober, 2022|

Die Vorlesung vermittelt den Teilnehmer:innen eine Einführung in das System des Menschenrechtsschutzes im Allgemeinen sowie eine Vertiefung anhand ausgewählter menschenrechtlicher Problembereiche.

Zum Verbot der Folter diskutieren Renate Kicker und ich am 12.10.2022 ab 17.00 Uhr mit den Teilnehmer:innen  wieder ausgewählte Aspekte des fundamentalen Menschenrechts, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, mit einem Fokus auf Folterprävention an Orten der Freiheitseinschränkung wie etwa in Gefängnissen und Pflegeeinrichtungen oder bei polizeilichen Zwangsakten.

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Entscheidungen: Verletzung von Art. 2 und Art. 3 EMRK

5. Juli, 2022|

Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Leben gemäß Art. 2 EMRK sowie im Recht gemäß Art. 3 EMRK, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden:

Trotz der zu diesem Zeitpunkt offensichtlichen extremen Volatilität der Sicherheitslage und der prekären Versorgungslage in Afghanistan wies das Bundesverwaltungsgericht noch Mitte November 2021 – also Monate nach der vollständigen Machtübernahme der Taliban in Afghanistan – die Beschwerde einer aus Afghanistan geflüchteten Person als unbegründet ab und bestätigte damit die gegen die Person erlassene Rückkehrentscheidung. Unter anderem begründete das Gericht dies damit, dass nach der Machtübernahme der Taliban aus seiner Sicht von einer Beruhigung der Sicherheitslage in Afghanistan auszugehen wäre (sic!).

Der Verfassungsgerichtshof hob auch diese Entscheidung mit heute zugestelltem Erkenntnis vom 29.06.2022, E 4621/2021, auf:

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LV: Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Asylrecht

1. Juni, 2022|

Die interaktive Lehrveranstaltung „Einführung in das Asylrecht: Theorie und Praxis“ behandelt die innerstaatlichen und internationalen Rechtsgrundlagen, deren Bezüge zum internationalen Menschenrechtssystem sowie aktuelle Fragen und praktische Fälle.

Am 01.06.2022 besprechen Thomas Becker und ich mit den Teilnehmer:innen anhand ausgewählter Fälle aktuelle Problemstellungen aus der Praxis der Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Asylrecht.

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